Verantwortliche Elektrofachkraft

Elektrosicherheit im Unternehmen – Eine Aufgabe des Unternehmers!

Im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) tragen Geschäftsführer und Unternehmer die alleinige Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten. Sie beurteilen die Arbeitsbedingungen im Betrieb und auf der Baustelle, legen geeignete Schutzmaßnahmen fest und übertragen Ihre Unternehmerpflichten an fachlich und persönlich geeignete Personen. Diese Delegation von Unternehmerpflichten ist ein hochsensibler, aber unumgänglicher Vorgang, bei dem Führungskräfte in die Unternehmerverantwortung rechtssicher eingebunden werden.

Ist der Unternehmer selbst nicht in der Lage, seinen Pflichten nachzukommen, und versäumt er es zusätzlich, sich fachlich qualifizierte Experten an seine Seite zu stellen, dann spricht man im Falle eines Unfalls schnell von einem Organisationsverschulden nach §.823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – ein Tatbestand mit unter Umständen weitreichenden straf- und haftungsrechtlichen Folgen für den Unternehmer.

Fürsorgepflicht des Unternehmers bei der Elektrosicherheit

Um den rechtlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gerecht zu werden, muss das Unternehmen eine funktionierende Organisationsstruktur aufbauen und die Verantwortung einer qualifizierten Fachkraft übertragen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Unternehmen selbst Elektrofachkräfte (EFK), Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKfft), Elektrisch Unterwiesene Personen (EUP), Befähigte Person (BP) oder Schaltberechtigte Personen (SP) beschäftigt.

All diese Mitarbeiter müssen unter der fachlichen Führung und Verantwortung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) stehen. Die Aufgabe der VEFK ist es letztendlich, die Organisationsstruktur mit Leben zu füllen, mit Kontrollen im Arbeitsalltag auf mögliche Gefahren im Umgang mit Strom hinzuweisen, Gefährdungslagen rechtzeitig zu erkennen und zu beurteilen, präventiv Gegenmaßnahmen zu treffen und so die Geschäftsleitung vor einem Organisationsverschulden zu bewahren.

  • Organisationsstruktur mit Leitungs- und Aufsichtsfunktionen
  • Auswahl geeigneter Arbeitskräfte
  • Schriftliche Bestellung der in der Elektrotechnik tätigen Personen
  • Kontrolle der Arbeitskräfte
  • Dokumentationsmanagement
  • Organisation von Inbetriebnahme-Prozessen
  • Prüfungsorganisation
  • Organisation von Zutrittsregelungen für elektrische Betriebsstätten
  • Organisation der Durchführungserlaubnis sowie Arbeitsfreigaben
  • Festlegen zulässiger Tätigkeiten gemäß DIN VDE 0105-100
  • Organisation von Wartung, Inspektion, Instandhaltung inklusive der erforderlichen wiederkehrenden Prüfungen, Ergreifen von
    Verbesserungsmaßnahmen, Abstellen von Mängeln
  • Erstellung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung
  • Ermittlung von Prüffristen, Prüfarten und Prüfumfängen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für elektrischen Anlagen nach ArbStättV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100
  • Ansprechpartner gegenüber der Geschäftsleitung für alle Themen der Elektrotechnik
  • Berichtswesen zum Thema Elektrosicherheit
  • Informieren der Mitarbeiter über aktuelle Themen zur Elektrosicherheit
  • Organisation von Fach- und Erfahrungsaustauschen
  • Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem Bereich Einkauf bei der Beschaffung für den elektrotechnischen Bereich
  • Pflege und Ablage der für den Bereich der Elektrotechnik relevanten Dokumente, wie beispielsweise Anlagendokumentation, Anweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Prüfdokumente, elektrische Arbeitsmittel, Anlagen und Maschinen
  • Dokumentation der Kontrolle von eigenen Mitarbeitern sowie von Fremdfirmen
  • Kontrolle erbrachter Fremdfirmen-Leistungen im Bereich der Elektrotechnik
  • Kontrolle erbrachter Fremdfirmen-Leistungen im Bereich der Elektrotechnik
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Arbeitskleidung sowie persönlicher Schutzausrüstung
  • Regelmäßige Überprüfung deren Eignung am Arbeitsplatz
  • Staatliche Vorschriften
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • VDE-Bestimmungen
  • VdS- und VDI-Regelwerke
  • Betriebsinterne Vorgaben („Werksnormen“)
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Regelmäßige Unterweisung und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Dokumentation der Unterweisungen
  • Erstellung und Pflege eines Aus- und Weiterbildungsplans für die unterstellten Mitarbeiter und damit Sicherstellung der fortlaufenden
    Qualifizierung
  • Führung einer Qualifikationsmatrix für die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
  • Beratung in allen Fragen der Elektrosicherheit
  • Praktische Unterstützung und Hilfe bei der Umsetzung der
    • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    • Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Als Komplettangebot oder nach individuellen Bedürfnissen Ihres Betriebs
  • Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur
  • Qualifizierung von Mitarbeitern mit elektrotechnischen Aufgaben
  • Regelmäßige Update-Schulungen zum Erhalt der notwendigen Befähigungen vor Ort oder über unsere Online-Schulungsplattform
  • Ordentliche Bestellung von Mitarbeitern mit elektrotechnischen Aufgaben:
    • Elektrofachkraft (EFK)
    • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
    • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
    • Befähigte Person (BP)
    • Schaltberechtigte Person (SP)
    • Anlagenbetreiber (ANLB)
    • Anlagenverantwortlicher (ANLV)
    • Arbeitsverantwortlicher (AV)
  • Erstellung tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung der notwendigen Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen zur Prüffristenermittlung gemäß §.3 BetrSichV Durchführung von Begehungen und Kontrollen der Elektroanlage Ihres Unternehmens (Trafostation, Mittelspannung, Niederspannungshauptverteilung, Unterverteilungen, Maschinen, Geräte)
  • Unterstützung bei Fragestellungen zur Vergabe externer Elektroaufträge
  • Überwachung der eingesetzten externen Dienstleister
  • Aufbau einer cloudbasierten rechtssicheren Prüforganisation für die
    • tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen
    • Arbeits- und Betriebsanweisungen
    • Begehungs- und Kontrollprotokolle Ihrer elektrischen Arbeitsmittel/Anlagen
    • Qualifizierungs- und Schulungsnachweise
    • Prüffristen-Nachverfolgung
    • Protokoll- und Berichtswesen
    • einfache Orientierung des Sicherheitszustands durch Ampelsystem für die einzelnen Bereiche
  • Nachvollziehbare Berichte und Reportings an die Geschäftsführung
  • Festlegung von Arbeitspaketen und Jahreszielen
  • Zugriff auf die relevanten Elektro-Vorschriften über unsere Experten
  • Wir übernehmen Verantwortung für Ihr Unternehmen als externe Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK):
    • im gesamten Unternehmen
    • klar definierten Teilbereichen
    • an mehreren Standorten

Unser Team – Über 25 Jahre Erfahrung in Sachen Elektrosicherheit und Training

  • Ausgewiesene Fachexperten für Arbeitssicherheit, Elektro und Informationstechnik
  • Über 25 Jahre Schulungserfahrung im Bereich der Elektro- und Arbeitssicherheit
  • Jahrelange Erfahrung im Aufbau einer rechtssicheren Organisationsstruktur sowie von Prozessen, Verfahrensweisen und Schnittstellen
  • Coaching von Fach- und Führungskräften mit delegierter Unternehmerverantwortung im Elektrobereich
  • Vor-Ort-Qualifizierung von Mitarbeitern im täglichen Arbeitsumfeld und Tätigkeitsbereich
  • Vor-Ort-Unterstützung der EFK, EFKffT, EUP, BP, ANLV, ANLB, VEFK im Betrieb